Revierinformation Chiemsee

Anzuwendendes Recht im Fahrgebiet

Auf dem Chiemsee gilt die Bayrische Schifffahrts-Ordnung - SchO - in Verbindug mit der Schifffahrtsbekanntmachung - SchBek.

Neben den üblichen Ausweichregeln gilt Ausweichpflicht gegnüber Fahrgastschiffen, Güterschiffen und Fischereifahrzeugen am Netz.

Für Segler ist ein Mindestabstand von 100 Metern zum Ufer vorgeschrieben. Zudem sind viele Sperr- und Schutzzonen zu berücksichtigen. Die Benutzung von Verbrennungsmotoren ist auf dem gesamten See verboten. Der Hilfsmotor darf nur bei Gefahr angelassen werden, um Boot und Crew in Sicherheit zu bringen. Das Übernachten an Bord ist nur in drei ausgewiesenen Ankerzonen erlaubt, die sich vor Gollenhausen, Gstadt und Lambach befinden. Außerhalb dieser Zonen ist das Ankern zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr verboten.

Führerschein

Zum Befahren des Chiemsees wird kein Führerschein benötigt. Für das Führen von Fahrzeugen mit über 4 kW Antriebsleistung gilt aber ein Mindestalter von 18 Jahren. Vercharterer verlangen oft einen Befähigungsnachweis.

Autor Axel Kujawa
am 22.06.2010

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