
Das generelle Verbot maschinenangetriebenen Schiffsverkehrs auf der Hamburger Alster und ihren Nebengewässern ist rechtmäßig und verstößt insbesondere nicht gegen EU-Recht und den allgemeinen Gleichheitssatz.
VG Hamburg, Urteil vom 24.02.2010 - 5 K 122/08
Autor | Axel Kujawa |
am | 12.04.2011 |