Für Binnenschifffahrtssachen sind in erster Instanz nicht die Landgerichte, sondern stets die Amtsgerichte als Schifffahrtsgerichte zuständig.
Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 22. Dezember 2006; 8 O 386/06 Bu
Autor | Axel Kujawa |
am | 03.09.2009 |
Für Binnenschifffahrtssachen sind in erster Instanz nicht die Landgerichte, sondern stets die Amtsgerichte als Schifffahrtsgerichte zuständig.
Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 22. Dezember 2006; 8 O 386/06 Bu
Autor | Axel Kujawa |
am | 03.09.2009 |
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