Wassersport - Binnenschifffahrt - Zuständigkeit der Gerichte in erster Instanz

Für Binnenschifffahrtssachen sind in erster Instanz nicht die Landgerichte, sondern stets die Amtsgerichte als Schifffahrtsgerichte zuständig.

Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 22. Dezember 2006; 8 O 386/06 Bu

Autor Axel Kujawa
am 03.09.2009

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