Zuständigkeit für Bilgenölentsorgung auf Bundeswasserstraßen

Die Bilgenölentsorgung auf Bundeswasserstraßen ist Abfallentsorgung und keine schiffahrtspolizeiliche Aufgabe. Sie obliegt deshalb den Ländern und nicht dem Bund.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.1999 - 7 A 1/98

Autor Axel Kujawa
am 14.04.2011

Weitere Artikel zum Thema: Verwaltungsrecht Wasserfahrzeuge: