Verchartert der Unternehmer einzelne Plätze auf einer Segelyacht für einen im Wesentlichen feststehenden Törnplan und stellt er auch den Skipper, liegt eine Beförderungsleistung vor, die nicht steuerbar ist, sofern sie nicht im Erhebungsgebiet erbracht wird.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28.4.2008 - 5 K 10/07
Autor | Axel Kujawa |
am | 11.03.2011 |