Anzuwendendes Recht im Fahrgebiet
Auf der Außenelbe und der Unterelbe gilt die Seeschifffahrtsstraßenordnung ( SeeSchStrO ).
Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung ( BinSchStrO ) gilt auf der Norderelbe, Süderelbe und Köhlerbrand, Bützfelder Süderelbe (Kilometer 0,69 bis zur Elbe), Ruthenstrom (Kilometer 3,75 bis zur Elbe), Wischhafener Süderelbe (Kilometer 3,75 bis zur Elbe).
Führerschein
Im Geltungsbereich der SeeSchStrO, also auf Außen- und Unterelbe ist der Sportbootführerschein See ( SBF See ) erforderlich.
Im Geltungsbereich der BinSchStrO wird der Sportbootführerschein-Binnen ( SBF-Binnen ) verlangt.
Autor | Axel Kujawa |
am | 15.06.2010 |