Wer ein Surfbrett ohne weitere Sicherung nur mit Gurten auf dem Dach eines Pkw befestigt und diesen Pkw unbeaufsichtigt an einer öffentlichen Straße abstellt, handelt grob fahrlässig.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.10.1983 (6 S 133/83)
Autor | Axel Kujawa |
am | 24.08.2009 |