Wassersport - Segeln - Haftung bei Beschädigung von Vereinseigentum - Reisekosten

Es verstößt gegen die vereinsrechtliche Treuepflicht, wenn der Verein Arbeitsaufwand und Reisekosten seines Sekretärs im Zusammenhang mit einem havarierten vereinseigenen Segelboot von seinem Mitglied ersetzt verlangt, wenn derartige Ausgaben im Normalfall aus den regelmäßigen Einkünften eines Vereins bestritten werden und das Vereinsmitglied bei Abschluss des Benutzungsvertrages für das Segelboot nicht deutlich erkennen kann, dass im Fall der Havarie diesbezügliche Ausgaben des Vereins von ihm zu tragen sind.

KG, Urteil vom 2.11. 1984 (4 U 3344/83)

Autor Axel Kujawa
am 19.06.2009

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