Der Matrose eines Fahrgastschiffes haftet als weisungsgebundener Arbeitnehmer nicht im Außenverhältnis gegenüber dem Passagier, der Schadensersatz wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geltend macht (hier: unzureichende Warnung vor niedriger Brücke während einer fahrt auf der Spree).
Schiffahrtsobergericht Berlin, Beschluss vom 25.06.2009 - 12 U 153/08 BSch
Autor | Axel Kujawa |
am | 13.04.2010 |