1. Zu der Frage des Verschuldens eines Beifahrers, wenn sich das auf einer Slipanlage stehende Fahrzeug in Bewegung setzt und rückwärts ins Wasser rollt.
2. Zu der Frage des Mitverschuldens des Fahrers in diesem Falle (soeben 1.) im Hinblick auf das Anziehen der Feststellbremse und das Einlegen eines Ganges.
3. An die Sorgfalt bei der Sicherung eines Kfz-Bootstrailer-Gespanns an einer Slipanlage (hier: Wässerungsrampe mit bis zu 15 % Gefälle) gegen Wegrollen sind hohe Anforderungen zu stellen, zumal je nach Verlauf, Strömung und Wellengang verschiedene, im Einzelnen nicht vorhersehbare Kräfte einwirken, die über die Vertäuung am Trailer auch auf das Gespann übertragen werden können.
Oberlandesgericht Karlsruhe; Urteil vom 3. Juli 2008; 1 U 135/08 Hamburger Seerechts-Report 2008, 208 Nr. 85
Autor | Axel Kujawa |
am | 03.09.2009 |