Wassersport - Fahrzeugversicherung - Totalverlust bei Unfall - Reparaturunwürdigkeit

Die Reparaturunwürdigkeit eines Fahrzeugs nach einem Unfall stellt keinen Totalverlust im Sinne der genannten Bestimmung dar.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01. 1990 (11 ZR 129/89)

Autor Axel Kujawa
am 24.01.2009

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