In dem Fall eines Berufsbinnenschiffers, der vor dem Schifffahrtsgericht Brandenburg / Havel wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, kam es gestern zu einem Freispruch. Das Gericht folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Im Juni 2010 hatte das vom Angeklagten als Kapitän geführte Transportschiff auf der Unteren Havel das 8 Meter lange Segelboot "Eros" überlaufen und versenkt. Zwei der vier Segler an Bord der Eros starben.
Nach den Feststellungen des Gerichts - gestützt auf ein Unfallgutachten und auf Zeugenaussagen - hat der Angeklagte seinen Sorgfaltspflichten genügt, so dass ihm das Unglück strafrechtlich nicht vorzuwerfen ist.
Die entsprechende Pressemitteilung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel stellen wir Ihnen im Anschluss im Volltext zur Verfügung.
Autor | Axel Kujawa |
am | 26.09.2012 |