
Zur zuverlässigen Feststellung, daß eine Ölverschmutzung in einem Fluß auf die Einleitung von Bilgenöl aus einen bestimmten Motorschiff zurückzuführen ist, reicht ein nach der sog. "fingerprint"-Methode erstelltes Sachverständigengutachten, in dem Wasserproben mit Proben der Bilgenflüssigkeit des Schiffs anhand von Gaschromatogrammen und Infrarotspektren verglichen werden, nicht aus.
Rheinschiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 22.11.1991 - 3 - 3/91 S
Autor | Axel Kujawa |
am | 21.03.2011 |