Führerscheinentzug bei Straftat des Bootsführers

Werden Bootsführer in einem Strafverfahren beschuldigt - einschlägig sind häufig Delikte wie Trunkenheit im Schiffsverkehr, die Gefährdung des Schiffsverkehrs oder fahrlässige Körperverletzung - wird uns immer wieder die Frage gestellt, ob der Entzug von amtlichen Bootsführerscheinen oder der Kfz-Fahrerlaubnis droht.

Die einfache Antwort lautet zunächst: Nein! Jedenfalls nicht nach der derzeitigen Rechtslage und nicht unmittelbar als Strafe bzw. Maßregel infolge der Straftat. Beachten Sie hierzu bitte im Einzelnen unseren schon etwas älteren, aber noch aktuellen ausführlichen Beitrag.

Dessen ungeachtet obliegt es den jeweils zuständigen Behörden - für die Bootsführerscheine den Wasser- und Schifffahrtsbehörden, für die Kfz-Fahrerlaubnisse den Straßenverkehrsbehörden - Fahrerlaubnisse zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist.

Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei mehrfachen oder schweren Alkohol- bzw. Drogendelikten auf dem Wasser, ist ein Entzug des Führerscheins insofern bei pflichtgemäßer Ermessensausübung der Behörde durchaus naheliegend. Umso wichtiger ist es, bereits im Strafverfahren, am besten bereits bei Erhalt des ersten polizeilichen Beschuldigungsschreibens die Hilfe eines auf dem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Autor Axel Kujawa
am 01.06.2012

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