
Erforderlich ist der Sportbootführerschein-Binnen ( SBF-Binnen ).
Es gilt auf allen Berliner Gewässern eine umfassende Fahrerlaubnispflicht für alle Arten von Motorbooten unabhängig von der Antriebsleistung und für Segelboote (einschließlich Surfbretter) ab 3 qm Segelfläche.
Diese Fahrerlaubnispflicht gilt auch auf den im Land Brandenburg gelegenen Teilen der Unteren Havel-Wasserstraße von der Pfaueninsel (Nordspitze) bis Kilometer 16,4 sowie der Havel-Oder-Wasserstraße von Kilometer 6,4 bis Kilometer 10,2 einschließlich Nieder Neuendorfer See.
Ausgenommen sind der Zeuthener See und der Dämeritzsee.
Autor | Axel Kujawa |
am | 17.06.2010 |