Am gestrigen Abend hat der Bundestag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP angenommen, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird,
- die Grenze von 3,68 kW (5 PS), ab der eine Führerscheinpflicht gilt, auf 11,4 kW (15 PS) zu erhöhen,
- weitere Gebiete für die seit 2000 bestehende Charterschein-Regelung auszuweisen,
- die unterschiedlichen Verordnungen zum Führerscheinwesen zusammenzufassen und für die einzelnen Prüfungen ein modulares System zu erstellen,
- die praktische Ausbildung zu intensivieren, die theoretische Prüfung bei der Umstellung auf Multiple Choice faktisch zu verschärfen,
- die Regelungen über das Erfordernis von Funkzeugnissen anzupassen,
- die vorgeschriebenen Mindestausrüstungsstandarts für Charter-Yachten an das jeweilige Fahrgebiet anzupassen, anstatt wie bisher von der Schiffsgröße abhängig zu machen.
Es obliegt nunmehr dem Bundesverkehrsministerium, die geforderten Reformen umzusetzen.
Autor | Axel Kujawa |
am | 27.01.2012 |