Mit einem Urteil vom 25.11.2011 hatte sich das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit dem Skipper beim Anlegen eines Motorschlauchboots an die Badeplattform einer Segelyacht ein Fehlverhalten vorzuwerfen war.
Hintergrund ist der Sturz eines Crewmitglieds während des Anlegevorgangs, der eine Schulterverletzung nach sich zog. Das Crewmitglied klagte auf Feststellung der Schadensersatzpflicht des Schiffsführers.
Das OLG verneinte eine Haftung des Skippers, weil diesem keine Fehler beim Anlegen des Dingis vorwerfbar seien, die Ursächlichkeit des Anlegemanövers für den Sturz daher auch nicht nach dem ersten Anschein bewiesen sei.
Bemerkenswert und zu begrüßen ist an der im Grunde unspektakulären Entscheidung, die wir Ihnen im Anschluss im Volltext zur Verfügung stellen, dass sich das Gericht bei der Beurteilung des Sachverhalts durch einen Kapitän sachverständig beraten ließ und seine Erwägungen in tatsächlicher Hinsicht ganz wesentlich auf die Schlussfolgerungen des Sachverständigen stützte.
Autor | Axel Kujawa |
am | 13.06.2012 |