Verbot maschinenangetriebenen Schiffsverkehrs auf der Hamburger Alster und ihren Nebengewässern

Das generelle Verbot maschinenangetriebenen Schiffsverkehrs auf der Hamburger Alster und ihren Nebengewässern ist rechtmäßig und verstößt insbesondere nicht gegen EU-Recht und den allgemeinen Gleichheitssatz.

VG Hamburg, Urteil vom 24.02.2010 - 5 K 122/08

Autor Axel Kujawa
am 12.04.2011

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