Genehmigungspflicht der gewerblichen Bootsvermietung an nicht schiffbaren Gewässern - Fischereirechte

1. Die gewerbliche Vermietung von Booten an nicht schiffbaren Gewässern ist Schifffahrt und bedarf der Genehmigung;

2. Im Rahmen der notwendigen Ermessensausübung sind als Erscheinungsform des Eigentums Fischereirechte zu berücksichtigen;

3. Das Fischereirecht umfasst unter anderem die Ausübung des Fischereirechts (Fischfang) und die Hege des Fisch- und Fischnährtierbestands (Fischbestand).

VG Bayreuth, Urteil vom 24.09.2009, B 2 K 09.554

Autor Axel Kujawa
am 12.02.2011

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