Revierinformation Steinhuder Meer

Anzuwendendes Recht im Fahrgebiet

Mit einer Fläche von 31,9 Quadratkilometer ist das im Mittel nur 1,5 Meter tiefe Steinhuder Meer der größte See in Niedersachsen.

Auf dem Steinhuder Meer gilt die Dümmer und Steinhuder Meer Verordnung (DStMVO). Eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang herrscht Fahr- und Ankerverbot auf dem See. Der Anleger und die Uferbefestigung der Inselfestung Wilhelmsstein gelten aber als Steg, so dass hier gegen ein geringes Liegegeld die Nacht an Bord verbracht werden kann.

Das Steinhuder Meer darf vom 1. November bis zum 31. März aus Gründen des Vogelschutzes nicht befahren werden.

Führerschein

Zum Befahren des Steinhuder Meeres wird ein Befähigungsnachweis verlangt. Anerkannt sind der  Sportbootführerschein-Binnen ( SBF-Binnen ) und der Sportbootführerschein See ( SBF-See),  die Nachweise staatlicher Seefahrtsschulen, des VDWS und des DSV sowie Erlaubnisse des zuständigen Landkreises.

Autor Axel Kujawa
am 22.06.2010

Weitere Artikel zum Thema: Verwaltungsrecht Wasserfahrzeuge: