Strafbare Gewässerverunreinigung - Identifizierung des Verursachers einer Ölverschmutzung in einem Fluß durch sogenannte fingerprint-Methode

Zur zuverlässigen Feststellung, daß eine Ölverschmutzung in einem Fluß auf die Einleitung von Bilgenöl aus einen bestimmten Motorschiff zurückzuführen ist, reicht ein nach der sog. "fingerprint"-Methode erstelltes Sachverständigengutachten, in dem Wasserproben mit Proben der Bilgenflüssigkeit des Schiffs anhand von Gaschromatogrammen und Infrarotspektren verglichen werden, nicht aus.

Rheinschiffahrtsobergericht Köln, Urteil vom 22.11.1991 - 3 - 3/91 S

Autor Axel Kujawa
am 21.03.2011

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