Revierinformation Nordsee und Ostsee

Anzuwendendes Recht im Fahrgebiet

Innerhalb der Drei-Meilen-Zone und der Fahrwasser gilt an den deutschen Küsten die Seeschifffahrtsstraßenordnung ( SeeSchStrO ). Daneben gelten die Kollisionsverhütungsregeln ( KVR ).

Außerhalb der Drei-Meilen-Zone und der Fahrwasser gelten nur die Kollisionsverhütungsregeln.

Führerschein

Für Yachten mit mehr als 5 PS Antriebsleistung ist auf Nord- und Ostsee der Sportbootführerschein See ( SBF See ) erforderlich.

Für das Führen von Booten und Yachten mit einer geringeren Antriebsleistung ist kein Schein nötig, aber empfehlenswert. Vercharterer bestehen in der Regel aus Sicherheits- und Haftungsgründen auf den SBF See. Viele Vercharterer verlangen zusätzlich den Sportküstenschifferschein ( SKS ). Der SKS ist amtlich nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen, da er eine gute praktische Segelausbildung garantiert.

Ausrüstung, Zeugnisse und Befähigungsnachweise

Yachten mit einer Länge von über 12 Metern müssen mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet sein. Der Skipper muss über ein Funkzeugnis verfügen. Der Gesetzgeber sah eine Übergangsfrist vor, die am 01. Januar 2010 endete.

Autor Axel Kujawa
am 15.06.2010

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