Unfall bei Einfahrt in eine Schleuse - Anscheinsbeweis

Bei der Einfahrt in eine Schleuse hat der Schiffsführer äußerste Sorgfalt walten zu lassen.

Bei Anfahrungen anderer Schiffe in der Schleusenkammer spricht der Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiffsführung.

OLG Köln, 26.2.2010, 3 U 178/08 BSchMo

BinSchG §§ 92, 92 b, MoselSchPV § 6.28

Autor Axel Kujawa
am 11.08.2010

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