Wassersport - Segeln - Regatta - Bootsunfall - Wettkampfregeln - Haftungsausschluss

1. Wettsegelbestimmungen (wie die Wettkampfregeln der ISAF oder die Ordnungsvorschriften des DSV) besitzen nicht die erforderliche Rechtsqualität eines Schutzgesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

2. Die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsätze zur Inkaufnahme von Schädigungen bei regelgerechten Kampfspielen sind auf Rennveranstaltungen insbesondere auch auf Segelregatten übertragbar.

Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2004, Az.23 U 6/03 Bsch,OLGR Karlsruhe 2004, 475; VRS 107, 81-82

Autor Axel Kujawa
am 03.01.2009

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